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Luftfilteranlagen für den "Corona-Schutz" für Schule, Kitas, HOTEL und Industrie
Die Zeit drängt. Die Politik hat die Maßnahmen zur Förderung von Luftfiltern (im speziellen RLT-Anlagen) bekannt gegeben. Einen effektiven Corona-Schutz für Schulen, Kitas und weiteren öffentlichen Einrichtungen sollen diese Luftfilter bzw. RLT-Anlagen bieten. Wo es eine Förderung gibt, gibt es natürlich auch technische Vorgaben und Voraussetzungen für den Einsatz. Diese raumlufttechnischen Anlagen ( RLT ) und Luftfilter eignen sich natürlich neben den Schulen auch für alle Arten von Einrichtungen und Firmengebäuden wo viele Personen auf engem Raum zusammenkommen. Dies können z.B. Hotels, Gastronomie, Fitnessstudios und industrielle Gebäude sein. Sie werden anhand der technischen Spezifikationen unserer Geräte (Luftfilter) weitere Einsatzgebiete sehr leicht selbst erkennen. Diese werden aber Zug um Zug gesondert beschrieben. Wir müssen aber bereits jetzt darauf hinweisen, dass der Bund derzeit stationäre und nicht-stationäre Anlagen unterscheidet. Wie Sie im Artikel erkennen können, fördert der Bund derzeit nur stationäre Anlagen.Seit 14.7.2021 sollen offensichtlich 200 Millionen € für die Länder bereitgestellt, auch für mobile Anlagen. Falls Sie in Bayern ansässig sind, ergeben sich andere Fördermöglichkeiten. Diese bayerische Förderung wird ebenfalls beschrieben.
Der Druck auf die Politik wächst für Schulen und Kitas wieder normale Zustände zu gewährleisten. Die Rückkehr zum Normalbetrieb wird gefordert. Die Frage stellt sich, wie das bewerkstelligt werden kann. Man braucht einen Corona-Schutz. Einen Beitrag dazu sollen die Luftfilter / RLT Anlagen leisten. Einen Überblick über die Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder für Schulen und Kitas sind hier im Überblick dargestellt. Wir bemühen uns, den aktuellen Sachstand bereitzustellen.Es ist jetzt möglich, dass Schulen und Kitas eine finanzielle Förderung beantragen können um die Gebäude mit Luftfilteranlagen auszustatten. Das Ziel ist, die Ausbreitung von Aerosolen in den Räumen zu vermeiden und damit das höhere Corona-Infektionsrisiko zu senken.Die letztgenannten Ziele sind essentiell. Diese können je nach Gerätebeschaffenheit unterschiedlich sein. Viele Geräte werden den Anforderungen nicht genüge, einige werden die Leistungskriterien übertroffen. Die Luftfilteranlagen, die Sie hier im Shop finden, sind Hochleistungsgeräte. Bitte beachten Sie im Speziellen die Einsatzbedingungen und die Wirtschaftlichkeit (Folgekosten). Wobei die beiden Eigenschaften Wirksamkeit und Effektivität besonders hervorzuheben sind.
Derzeit sehen wir drei wesentliche Förderprogramme
A. Förderung durch den Bund: Neueinbau stationärer RLT-Anlagen
B. Förderung von mobilen Luftfilteranlagen für Schulen und Kitas durch das Land Bayern
C. Indirekte Förderung durch den Bund über die Länder für mobile Anlagen (News vom 14.7.2021)
A. Förderung durch den Bund: Neueinbau stationärer RLT-Anlagen
Hier finden Sie Informationen zum erstmaligen Einbau (Neueinbau) von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren.Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten.
Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wird das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Ab 11. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen
stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Ab 11. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Ab 11. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen und einzureichenden Unterlagen.Die Bundesförderung "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen" dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit besonders hoher Fluktuation zu senken. Mit dem bis Ende 2021 befristeten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen Pandemiebekämpfung leisten
A.1 Das Förderverfahren des Bundes für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen
Antragsberechtigung für raumlufttechnische Anlagen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren und deren öffentliche und private Träger.
Diese umfassen gemäß Nummer 3b der Richtlinie:
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Kindertageseinrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
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Horte in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
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Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 IfSG in öffentlicher oder freier Trägerschaft,
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staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.
A.1.1 Gegenstand der Förderung von RLT-Anlagen
A.1.1.1 Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
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im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
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im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst. Förderfähige Begleitmaßnahmen können Sie der Richtlinie und dem technischen Merkblatt entnehmen.
In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig. Es sind die im technischen Merkblatt enthaltenen Vorgaben einzuhalten und umzusetzen.
Weitere Anforderungen und zu erfüllende Vorgaben bezüglich des Neueinbaus von RLT-Anlagen und für die Erstellung des Lüftungskonzeptes können dem technischen Merkblatt sowie der Richtlinie des Förderprogramms entnommen werden.
A.1.1.2 Nicht gefördert werden:
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Neueinbau kompletter RLT-Anlagen, mit Ausnahme des Neueinbaus von stationären RLT-Anlagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen nach Maßgabe der Nummer 3b der Richtlinie
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Erweiterung bestehender RLT-Anlagen um nicht infektionsschutzrelevante Komponenten oder um bislang nicht in vorhandenen RLT-Anlagen eingebundene Räume mit Ausnahme der in Nummer 5.1.2 genannten notwendigen Nebenräume
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Maßnahmen zur Instandhaltung oder -setzung bestehender RLT-Anlagen
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instationäre, (tragbare oder mobile) RLT-Anlagen bzw. kompakte Raumluftreiniger (Anmerkung der Redaktion: siehe Ende des Abschnittes)
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Eigenleistungen des Antragstellers sowie Technologien und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden
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Umbauten und Maßnahmen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, sofern sie nicht als förderfähige Begleitmaßnahme in der Anlage technisches Merkblatt erfasst sind
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Neueinbau von stationären RLT-Anlagen mit einem Umluftanteil von mehr als 50 %.
A.1.2 Art und Höhe der Förderung von RLT-Anlagen durch den Bund
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.
Es bestehen folgende Bagatellgrenzen, ab der eine Förderung gewährt werden kann:
MASSNAHMEN UND BAGATELLGRENZEN IN BEZUG AUF DIE FÖRDERFÄHIGEN AUSGABEN
Maßnahmen Bagatellgrenzen
Maßnahmen für den Neueinbau stationärer RLT-Anlagen (5.1.3) der Richtlinie 8.000,00 Euro*
*Als Bagatellgrenze für Anträge nach Nummer 5.1.3 der Richtlinie (Neueinbau) gilt eine Gesamtinvestition von 8.000,00 Euro.
Fragen beantwortet der Bund. Hierzu folgende Kontaktdaten
Förderung von raumlufttechnischen Anlagen
Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 516 – MAP, Heizungslabel Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1010
Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr